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Gymnasium Fridericianum - Hausordnung

I. Grundlegende Positionen
  1. Achtung, Respekt und Toleranz bestimmen den Schulalltag am Gymnasium Fridericianum.
  2. Schüler und Lehrer verhalten sich so, dass der Unterricht und Schulveranstaltungen ordnungsgemäß durchgeführt werden können.
  3. Schüler und Lehrer nutzen die Unterrichtszeit effektiv.
  4. Mit Sachwerten wird verantwortungsbewusst umgegangen.
  5. Gegenstände, die die Sicherheit und Gesundheit der Schüler und Lehrer beeinträchtigen können, sind im gesamten Schulgelände verboten und werden eingezogen.
  6. Schüler und Lehrer achten auf Hygiene und Sauberkeit und schaffen somit gesunde Arbeitsbedingungen in der Schule.
  7. Parteipolitische Betätigung in Wort und Schrift ist im Unterricht und auf dem Schulgelände untersagt.
  8. Fahrzeuge werden auf den dafür vorgesehenen Plätzen sicher abgestellt.
II. Unterricht
  1. Das Schulhaus wird vom Hausmeister um 06.30 Uhr geöffnet.
  2. Der Unterricht beginnt im Regelfall um 08.00 Uhr.
  3. Die Unterrichtsräume werden um 07.45 Uhr aufgeschlossen.
  4. Die Fachlehrer übernehmen bis zum Unterrichtsbeginn die Aufsicht der Schüler.
  5. Die Fachräume werden durch den Fachlehrer geöffnet und nach der Stunde verschlossen, d.h. die Schüler betreten diese Räume nur in Anwesenheit des Lehrers.
  6. Der Klassensprecher oder sein Stellvertreter melden im Sekretariat, wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn der Lehrer nicht erschienen ist.
  7. Störungen im Unterricht sind zu vermeiden. 
  8. Essen und Trinken sind nicht gestattet.
  9. Die Jacken und Mäntel sind an den vorgesehenen Garderobehaken aufzuhängen. Das gilt für alle Klassen- und Fachräume, in denen diese Möglichkeiten vorhanden sind.
III. Pausenregelung
  1. Die Schüler begeben sich in der großen Pause auf den ihnen zugewiesenen Schulhof:
    Klasse 05 -08 großer Schulhof
    Klasse 09 -12 Neubau Eingang 1. BA - Eingang Große Allee
  2. Alle Schüler begeben sich mit dem Vorklingeln zu ihren Räumen.
  3. Bei schlechtem Wetter entscheidet der aufsichtführende Koll. /die Kolln. ( Standort: großer Schulhof) über das Abklingeln. Dieser meldet sich im Sekretariat. Dort erfolgt eine entsprechende Lautsprecher- durchsage.
  4. Die Schüler halten sich grundsätzlich im Neubau auf. ( Pausenhallen und Cafeteria)
  5. Ein Aufenthalt im Altbau ist untersagt.
  6. Die Außenaufsichten unterstützen dann die Hausaufsichten.
  7. Alle Koll./ Kolln. sind den Schülern gegenüber weisungsberechtigt.
  8. Ein Aufenthalt in der Cafeteria ist nur während der Einnahme des Mittagessens und der Freistunden gestattet.
  9. Das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen ist grundsätzlich nicht gestattet.
  10. Das Verlassen des Schulgeländes in Freistunden ist nur den Schülern der Klassenstufe 11 und 12 erlaubt (versicherungsrechtliche Aspekte).
  11. Laut Thüringer Schulgesetz ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
IV. Ordnung in den Räumen bzw. im gesamten Schulbereich
  1. Papier und Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Mülltrennung beachten.
  2. Untersagt sind
    • der Besitz, Handel und Genuss von Rauschmitteln aller Art
    • gesundheitsgefährdende Spiele
    • Radfahren, Motorradfahren u.ä. auf dem Schulgelände
  3. Schulveranstaltungen im Schulhaus außerhalb des Unterrichts unterliegen der Genehmigungspflicht durch den Schulleiter. Der Hausmeister ist zu informieren.
V. Weitere Festlegungen
  1. Das Hausrecht üben in folgender Reihenfolge aus:
    1. Schulleiter
    2. stellvertretender Schulleiter
    3. dienstältester Koll./Kolln.
  2. Die Durchführung von Unterricht außerhalb des Schulgeländes ist anzuzeigen (schriftlich im Sekretariat, Eintragen in ein Buch)
  3. Für mutwillige Beschädigungen, die aus Nichtbeachtung der Hausordnung entstehen, haftet der Verursacher bzw. dessen gesetzlicher Vertreter.
  4. Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts unterliegen ebenfalls der Genehmigungspflicht des Schulleiters.
  5. Jegliche Art von Aushängen sind vorher vom Schulleiter oder eines Beauftragten abzeichnen zu lassen.
  6. Festgestellte Mängel und Schäden im gesamten Schulbereich sind sofort dem Hausmeister zu melden. Reparaturbuch im Lehrerzimmer nutzen.
  7. Für das Verhalten im Katastrophenfall wird auf den Alarmplan verwiesen.
  8. Erkrankt oder verunfallt ein Schüler, veranlasst der Fachlehrer die Information der Eltern (über das Sekretariat) oder gegebenenfalls die Vorstellung des Schülers bei einem Arzt.
VI. Ergänzung zur Hausordnung ab Schuljahr 2015/16
  1. Elektronische Speichermedien haben mit Betreten des Schulgebäudes vollkommen ausgeschaltet zu sein (Stummschalten reicht nicht).
  2. Auf dem Pausenhof dürfen diese unter Beachtung des gesetzlichen Rahmens (Verbot von filmen und fotografieren etc.) angeschaltet und benutzt werden.
  3. Verstößt eine Schülerin oder ein Schüler gegen diese Regelungen der Hausordnung, ist das Gerät duch eine Lehrkraft abzunehmen und im Sekretariat zu hinterlegen.
  4. Das Gerät wird nach Unterrichtsschluss nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
  5. In begründeten Fällen (Internetrecherche, dringende Situationen u. ä.) dürfen Lehrkräfte zeitlich befristete Ausnahmeregelungen erteilen.
VII. Inkrafttreten

Die Hausordnung tritt mit dem 01. Dezember 2010 in Kraft.

Rudolstadt, den 29.11.2010, geändert am 24.08.2015

Anlage
STUNDE KLASSE 5-6 KLASSE 7-12
     
1. 08.00 - 08.45 Uhr 08.00 - 08.45 Uhr
2. 08.50 – 09.35 Uhr 08.50 – 09.35Uhr
3. 09.55 – 10.40 Uhr 09.55 – 10.40 Uhr
4. 10.45 – 11.30 Uhr 10.45 – 11.30 Uhr
5. 11.40 – 12.25 Uhr 11.40- 12.25 Uhr
6. 12.50 – 13.35 Uhr 12.30 – 13.15 Uhr
7. 13.40 - 14.25 Uhr 13.40 – 14.25 Uhr
8. 14.30 – 15.15 Uhr 14.30 – 15.15 Uhr
9. 15.20 – 16.05 Uhr 15.20 – 16.05 Uhr
10. 16.10 – 16.55 Uhr 16.10 – 16.55 Uhr