Gymnasium Fridericianum - Hausordnung
Diese Hausordnung stellt eine Ergänzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen der Thüringer Schulordnung und des Thüringer Schulgesetzes dar.
I. GRUNDLEGENDE POSITIONEN
Respekt, Höflichkeit, Rücksichtnahme und Toleranz bestimmen den zwischenmenschlichen Umgang am Gymnasium Fridericianum. Es gelten die allgemein üblichen Formen der Höflichkeit (Grüßen, Verabschieden, Tür aufhalten etc.). Jede Form von körperlicher, seelischer und verbaler Gewalt ist verboten. Die Persönlichkeitsrechte aller müssen stets gewahrt werden.
Die Schülerinnen und Schüler 1 haben den Anweisungen der Lehrkräfte und Mitarbeiter der Schule Folge zu leisten.
Schüler und Lehrer verhalten sich im schulischen Kontext angemessen — im Sinne von I.1. Die Schüler werden zu Beginn des Schuljahres belehrt. Die Belehrungsinhalte können auf der Thüringer Schulcloud eingesehen werden.
Mit Sachwerten wird verantwortungsbewusst und achtsam umgegangen. Wertgegenstände sollten nicht mit in die Schule gebracht werden. Das Mitbringen von Wertgegenständen erfolgt auf eigenes Risiko.
Gegenstände, die die Sicherheit und Gesundheit der Schüler und Lehrer beeinträchtigen können, sind im gesamten Schulgelände verboten. Hierzu zählen auch Attrappen.
Schüler und Lehrer achten auf Hygiene und Sauberkeit.
Fahrzeuge werden auf den dafür vorgesehenen Plätzen sicher abgestellt.
II UNTERRICHT
Das Schulhaus ist in der Regel ab 07.00 Uhr geöffnet.
Der Unterricht beginnt im Regelfall um 08.00 Uhr.
Die Räume werden durch die Lehrer geöffnet und nach der Stunde geschlossen, d.h. die Schüler betreten die Räume nach Anweisung des Lehrers.
Der Klassensprecher oder sein Stellvertreter melden im Sekretariat, wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn der Lehrer nicht erschienen ist.
Essen und Trinken sind im Unterricht nur nach Erlaubnis des Lehrers gestattet.
Die Jacken und Mäntel sind in den Fachkabinetten an den vorgesehenen Garderobenhaken aufzuhängen.
Die Schüler sind bei Fernbleiben vom Unterricht verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig und in Eigeninitiative unverzüglich nachzuholen. Bei Problemen sind individuelle Absprachen zu treffen.
Die Schultaschen sind so zu verstauen, dass die Gänge frei bleiben.
III PAUSENREGELUNG
PAUSENREGELUNG
3a) Die Schüler halten sich dann in den Lichthöfen des Neubaus oder in den Räumen der folgenden Stunde auf.
3b) Die Hofaufsicht unterstützt dann die Hausaufsicht.
Die Schüler begeben sich in der großen Pause auf den ihnen zugewiesenen Schulhof:
Klasse 5/6 großer Schulhof (Innenhof), 7/8 Eingang Große Allee, 9-12 Eingang Neubau.Alle Schüler begeben sich mit dem Vorklingeln zu ihren Räumen.
Bei schlechtem Wetter entscheidet die Schulleitung bis 5 Minuten vor Beginn der Hofpausen über eine Hauspause, welche noch während der laufenden Stunde per Durchsage bekannt gegeben wird.
Ein Aufenthalt in der Cafeteria ist während der Einnahme des Mittagessens für Essensteilnehmer gestattet.
Das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen und Freistunden ist Schülern grundsätzlich nicht gestattet. Bei Vorlage einer elterlichen Erlaubnis dürfen Schüler ab Klassenstufe 11 das Schulgelände in Freistunden verlassen (versicherungsrechtliche Aspekte).
In Freistunden halten sich die Schüler in den Lichthöfen des Neubaus, in bereitgestellten Räumen oder, außerhalb der Essenszeiten, in der Cafeteria auf.
IV MOBILE ENDGERÄTE
Alle Schüler haben ihre mobilen Endgeräte beim Betreten des Schulgeländes stummzuschalten und in der Schultasche zu verstauen. Die Nutzung ist weder im Außengelände noch im Schulhaus gestattet.
Die eigenverantwortliche Nutzung eines Endgeräts bedarf der Erlaubnis des aufsichtführenden Lehrers.
In Freistunden ist es den Schülern gestattet, mobile Endgeräte zu Studienzwecken im Schulhaus (Foyer Neubau im 1., 2. und 3. OG sowie in der Cafeteria außerhalb der Essenszeiten) zu verwenden.
Bei Verstößen ist der aufsichtführende Lehrer berechtigt, das Endgerät einzuziehen und im Lehrerzimmer zu hinterlegen. Das Gerät wird den Erziehungsberechtigten frühestens nach Unterrichtsschluss des betreffenden Tages ausgehändigt.
V WEITERE FESTLEGUNGEN
Das Hausrecht üben in folgender Reihenfolge aus:
Schulleiter
stellvertretender Schulleiter
Oberstufenleiter
dienstältester Lehrer
Lehrer in ihrem Unterrichtsraum
Hausmeister und technisches Personal der Schule
Für mutwillige Beschädigungen haftet der Verursacher bzw. dessen gesetzlicher Vertreter.
Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts unterliegen ebenfalls der Genehmigungspflicht des Schulleiters. Der Hausmeister ist zu informieren.
Den Schülern stehen für Mitteilungen und Aushänge die Säulen im Foyer des Neubaus zur Verfügung. Jeder Aushang ist namentlich zu unterzeichnen und muss den Regelungen des Schulgesetzes (§ 56 ThürSchulG) entsprechen.
Festgestellte Mängel und Schäden im gesamten Schulbereich sind zeitnah dem Hausmeister zu melden (Reparaturbuch im Lehrerzimmer).
Im Katastrophenfall gilt der Alarmplan.
Erkrankt oder verletzt sich ein Schüler während der Unterrichtszeit, informiert er unverzüglich den aufsichtführenden Lehrer. Der Schüler darf die Schule erst verlassen, wenn über das Sekretariat mit dem/den Erziehungsberechtigten Rücksprache gehalten wurde. Der Schüler verbleibt zunächst im Unterricht. Der Lehrer entscheidet über weitere Maßnahmen.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft erscheinen in angemessener Kleidung.
Bei Zuwiderhandlung greift das Thüringer Schulgesetz, insbesondere §51 und §52.
INKRAFTTRETEN
Die Hausordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft.
Rudolstadt, den 31.07.2024
1 Im Folgenden wird im Sinne des Leseflusses das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.
Anlage Unterrichtszeiten
STUNDE | KLASSE 5-6 | KLASSE 7-12 |
1. | 08.00 - 08.45 Uhr | 08.00 - 08.45 Uhr |
2. | 08.50 – 09.35 Uhr | 08.50 – 09.35Uhr |
3. | 09.55 – 10.40 Uhr | 09.55 – 10.40 Uhr |
4. | 10.45 – 11.30 Uhr | 10.45 – 11.30 Uhr |
5. | 11.40 – 12.25 Uhr | 11.40- 12.25 Uhr |
6. | 12.50 – 13.35 Uhr | 12.30 – 13.15 Uhr |
7. | 13.40 - 14.25 Uhr | 13.40 – 14.25 Uhr |
8. | 14.30 – 15.15 Uhr | 14.30 – 15.15 Uhr |
9. | 15.20 – 16.05 Uhr | 15.20 – 16.05 Uhr |
10. | 16.10 – 16.55 Uhr | 16.10 – 16.55 Uhr |